Bierglas

500 Jahre Reinheitsgebot

Aus nur vier Zutaten werden in Deutschland mehr als 5.500 Biermarken hergestellt. Als die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. am 23. April 1516 im Rahmen einer Landesverordnung das so genannte Reinheitsgebot erließen, konnten sie sich das wohl kaum vorstellen.
Im Unterschied zu Brauereien im Ausland dürfen deutsche Brauereien bis heute ausschließlich die vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe zur Bierherstellung verwenden. Künstlichen Aromen, Farbstoffe und Stabilisatoren sind genauso tabu wie Enzyme,
Emulgatoren und auch Konservierungsstoffe. Das macht die Brauerei in Deutschland zu einer besonders aufwändigen und anspruchsvollen Angelegenheit.
Schon die Sumerer im dritten Jahrtausend vor Christus kannten und kultivierten ein bierähnliches Getränk. Bei den Germanen fand der Trank eifrige Anhänger. Die ältesten Nachweise des Bierbrauens in Deutschland – zwei nahe Kulmbach gefundene Bieramphoren – stammen aus der Zeit um 800 vor Christus. Die Qualität des Bieres wurde schon in seinen Anfängen gesetzlich überwacht. So sind im Codex Hammurabi, der ältesten Gesetzessammlung
der Welt, strenge Biergesetze enthalten. Im Jahr 1165 wurde erstmals in Augsburg eine Verordnung erlassen, wonach Bierschenker für schlechtes Bier und ungerechtes Maß bestraft und das Bier vernichtet
wurde. Das Reinheitsgebot schließlich verhalf dem bayerischen Bier erstmals zu einer Spitzenstellung unter den Bieren. Es wurde nach und nach von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen. Seit
1906 gilt es in ganz Deutschland.
Quelle: aid