Gut zu wissen: Ferien & Co sind wieder erlaubt!

Die Corona-Lockerungen kommen uns allen zugute. Den Betreibern von Ferienwohnungen, Hofcafés & Co umso mehr.
Seit dem 18. Mai sind Speisegaststätten wieder geöffnet.
Seit dem 29. Mai dürfen Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels wieder öffnen; ausgenommen sind die Wellness-Bereiche.
Seit dem 30. Mai dürfen Bars und Kneipen ihre Gästen im Freien wieder bewirten; seit dem 2. Juni auch im Innenbereich.
Beim Besuch ihrer Lieblings-Ferienhöfe, Hof-Cafés, Straußenwirtschaften & Co beachten Sie auch die individuellen Öffnungszeiten!

Bildnachweis: Katja Brudermann